Anerkennungen / Sonderregelungen

 

Anträge sind zu richten an:

FernUniversität in Hagen
Vorsitz d. Prüfungsausschüsse Fakultät KSW
Sachbearbeitung Kulturwissenschaften
58084 Hagen

Formulare zur Anerkennung

Die beiden zu verwendenden Antragsformulare zum Download:

Anerkennung bereits erbrachter Prüfungsleistungen

Bereits erbrachte Leistungen können grundsätzlich anerkannt werden, sofern die Kenntnisse und Fähigkeiten, die erworben worden sind, denjenigen Kenntnissen und Fähigkeiten, die das anzuerkennende Modul vorsieht, in Inhalt, Umfang und Kompetenzen entsprechen. Generell gilt, dass im B.A. Kulturwissenschaften nur ganze Module anerkannt werden können; eine Anerkennung von Teilleistungen innerhalb eines Moduls ist nicht möglich. Es ist aber möglich, Einzelscheine oder Teilleistungen mehrerer Module kumulativ für ein Modul anerkennen zu lassen. Sofern mehrere Leistungsnachweise vorgelegt werden müssen, um auf die erforderlichen 15 ECTS-Punkte bzw. 8 SWS zu kommen, ist darauf zu achten, dass diese Leistungsnachweise inhaltlich dem Modul entsprechen, dessen Anerkennung beantragt wird.

Anerkennung von Leistungen aus den alten Studiengängen (Magister, Lehramt etc.)
Bereits erbrachte Leistungen aus den alten Studiengängen (Magister, Lehramt etc.) können grundsätzlich anerkannt werden, sofern die Kenntnisse und Fähigkeiten, die erworben worden sind, denjenigen Kenntnissen und Fähigkeiten, die das anzuerkennende Modul vorsieht, in Inhalt, Umfang und Kompetenzen entsprechen. Generell gilt, dass im B.A. Kulturwissenschaften nur ganze Module anerkannt werden können; eine Anerkennung von Teilleistungen innerhalb eines Moduls ist nicht möglich. Es ist aber möglich, mehrere Leistungsnachweise („Scheine“) kumulativ für ein Modul anerkennen zu lassen. Sofern mehrere Leistungsnachweise vorgelegt werden müssen, um auf die erforderlichen 15 ECTS-Punkte bzw. 8 SWS zu kommen, ist darauf zu achten, dass diese Leistungsnachweise inhaltlich dem Modul entsprechen, dessen Anerkennung beantragt wird.

Eine erfolgreiche Zwischenprüfung in einem der drei Fächer der Fachschwerpunkte kann als Einführungsmodul in dem jeweiligen Fach anerkannt werden.

Anerkennungsverfahren
Zur Anerkennung von Prüfungsleistungen ist ein schriftlicher Antrag an den Prüfungsausschuss zu stellen. Im Antrag ist das Modul / sind die Module das B.A. Kulturwissenschaften zu benennen, auf die sich der Antrag bezieht. Einem Modul müssen die Prüfungsleistungen zugeordnet werden, auf deren Grund die Anerkennung ausgesprochen werden soll. Dem Antrag sind Nachweise über die Prüfungsleistungen und Informationen zur Beurteilung in beglaubigter Kopie beizufügen (Leistungsübersichten bzw. Scheine, Modulhandbücher, ggfs. Ordnungen). Anträge, die diesen Anforderungen nicht genügen, werden den Antragstellern/innen zur Nachbesserung zurückgesandt. Formlose Anträge werden nicht bearbeitet.

 
 

Bitte nutzen Sie für den Antrag die oben zugängigen Formulare und beachten Sie auch die folgende Checkliste sowie die Hinweise zur Verfahrenserläuterungen.

Verfahrenserläuterungen

1. Schritt: Gleichen Sie Ihre bereits erbrachten Leistungen mit den Inhalten der jeweiligen Module im Studienportal des B.A. Kulturwissenschaften ab. Nutzen Sie bitte die Informationen zu den Inhalten der Module in den Modulinformationen. Tragen Sie Ihre Leistungen im Anschluss in das Antragsformular („Antrag 2“, oben im Kasten) ein. Nutzen Sie pro Modul ein separates Formular!

2. Schritt: Laden Sie sich das Antragsformular („Antrag 1“, oben im Kasten) herunter, füllen Sie es aus und benennen Sie dabei das Modul/die Module, das/die Sie anerkannt haben möchten.

3. Schritt: Legen Sie die entsprechenden Leistungsnachweise und Prüfungszeugnisse in beglaubigter Kopie dem Antrag bei.

4. Schritt: Legen Sie Ihrem Antrag ein Modulhandbuch, die Prüfungs- und Studienordnung o.ä. bei, in welchen die bereits absolvierten Inhalte genauer erläutert werden..

5. Schritt: Schicken Sie die vollständigen Unterlagen an:
FernUniversität in Hagen
Vorsitz d. Prüfungsausschusses Fakultät KSW
Sachbearbeitung Kulturwissenschaften
58084 Hagen

Checkliste zur Überprüfung aller wichtiger Unterlagen

  • Antrag (unterschrieben, per Mail oder Post)
  • Pro Modul ein separates Anerkennungsformular „Antrag 2“ (Mail oder Post)
  • Beglaubigte Kopien der Leistungen (wenn digital verifizierbar per Mail, sonst per Post)
  • Prüfungs- und Studienordnung (Mail oder Post)
  • Modulhandbuch (für B.A.- und M.A.-Studiengänge, Mail oder Post)
 

Sonderregelungen und Nachteilsausgleich

Studierende in besonderen Lebenslagen, die an einer Prüfung oder dem Erwerb einer Teilnahmevoraussetzung in der in der Prüfungsordnung vorgesehenen Weise gehindert sind, können Sonderregelungen in Anspruch nehmen bzw. Ihnen wird auf Antrag ein sog. Nachteilsausgleich gewährt. Dies betrifft z.B. Ort, Dauer oder Hilfsmittel im Prüfungskontext. Der Nachteilsausgleich wird auf Antrag einzelfallbezogen gewährt und muss für jede einzelne Prüfung separat beantragt werden.
Der Antrag ist vor Ablauf der Prüfungsanmeldungsfrist an den Vorsitz des Prüfungsausschusses zu stellen.

Bitte beachten Sie auch, dass die Antragsstellung alleine keine Prüfungsanmeldung darstellt; sie ist zusätzlich online im Prüfungsportal zu den regulären Fristen erforderlich.

Zusätzlich dieser Hinweis: Generell können Sie, falls Sie absehbar im kommenden Semester aus einem wichtigen Grund nicht studieren können, anstelle einer Rückmeldung eine Beurlaubung beantragen.

  • Für Präsenz-Klausuren und Mündliche Prüfung können Studierende mit Wohnsitz außerhalb Deutschlands und seiner Anrainerstaaten (Österreich, Schweiz, Dänemark, Polen, Tschechien, Frankreich, Luxemburg, Belgien und die Niederlande) eine Sonderregelung bezüglich des Prüfungsortes beantragen. Als Einrichtung zum Ablegen einer Prüfung kommen grundsätzlich ein Goethe-Institut oder eine Deutsche Schule - in Ausnahmefällen auch eine Einrichtung des DAAD oder eine Botschaft bzw. konsularische Vertretung der Bundesrepublik Deutschland) – in Frage, sofern die personellen und organisatorischen Möglichkeiten dies dort erlauben.

    Bitte beachten Sie, dass die Einrichtungen i.d.R. Gebühren für die Prüfungsabwicklung erheben (bitte vor Ort bei der entsprechenden Einrichtung erfragen).

    Verfahrenserläuterungen

    1. Schritt: Im Fall einer Auslandsklausur wählen Sie bei Ihrer regulären Prüfungs-Anmeldung online im Prüfungsportal als Klausurort den Punkt “Ausland“. Im Fall einer Mündlichen Prüfung wählen Sie weiterhin „Mündliche Prüfung“.

    2. Schritt: Suchen Sie vor Ort eine in Frage kommende deutsche Einrichtung aus und klären Sie selbständig, ob eine Präsenz-Klausur bzw. eine elektronische Mündliche Prüfung (Videokonferenz) unter Zurverfügungstellung einer Aufsicht dort möglich ist. Lassen Sie sich dies schriftlich bestätigen unter Angabe der genauen Einrichtungs-Adresse und der deutschsprachigen Person, die bei der Prüfung durchgängig die Aufsicht führen wird.
    Beachten Sie bei der Klärung Öffnungszeiten der Einrichtung, Prüfungsdatum und Prüfungsdauer. Beachten Sie auch, dass für die Prüfung bezogen auf das Datum und die Uhrzeit die „deutsche“ Zeitzone gilt. Sollte sich eine Prüfung aufgrund einer erheblichen Zeitverschiebung oder eines dortigen nationalen Feiertag nicht in einer dieser Einrichtungen realisieren lassen haben Sie die Möglichkeit die Prüfung an einem der angebotenen Prüfungsorte in Deutschland zu absolvieren.

    3. Schritt: Spätestens zwei Wochen nach regulärem Prüfungs-Anmeldeschluss ist für die Auslandsklausur das vollständig ausgefüllte Online-Formular „Auslandsklausur“ an das Prüfungsamt mit der Bestätigung zurückzusenden. Für eine Mündliche Prüfung beantragen Sie innerhalb dieser Frist formlos eine Videoprüfung. Wenn die verbindlichen Angaben zum Prüfungsort und zur Prüfungsaufsicht zur gesetzten Frist nicht vollständig vorliegen, kann die Zulassung zur Prüfung zurückgenommen werden.

    4. Schritt: Vom Prüfungsamt der Fakultät werden die Klausurunterlagen termingerecht der vereinbarten Einrichtung zur Verfügung gestellt. Es wird dringend empfohlen, dass Sie sich einige Tage vor dem Prüfungstermin noch einmal mit der Einrichtung in Verbindung setzen, um sich bestätigen zu lassen, dass die Klausurunterlagen (bzw. Informationen bzgl. des Zugangs zu Klausur) angekommen sind und die Aufsichtsperson (weiterhin) zur Verfügung steht.

    Im Fall der Prüfungsabmeldung: Sollten Sie sich von der Prüfung wieder abmelden wollen, beachten Sie, dass Sie sich unbedingt zusätzlich zu Ihrer Abmeldung über das Online-Prüfungsportal auch mit der Einrichtung im Ausland in Verbindung setzen, damit die vorgesehene Aufsichtsperson über Ihre Abmeldung informiert ist und für Sie ggf. keine Kosten entstehen.

    Ihre Ansprechpartnerin für Auslandsklausuren im Prüfungsamt der Fakultät KSW:
    Diana Riks (diana.riks, Tel: +49(0)2331-987-2888).

    Weitere Informationen zu Prüfungen im Ausland: https://www.fernuni-hagen.de/studium/fernstudieren/pruefung_ausland.shtml

  • Die FernUniversität unterhält in Zürich ein Servicebüro, in Budapest gibt es ein Fernstudienzentrum und in Österreich besteht eine Kooperation mit dem Zentrum für Fernstudien und seinen verschiedenen Standorten. Überall dort werden besondere Dienstleistungen und Zusatzangebote zur Unterstützung des Fernstudiums angeboten. Zum Teil können Sie dort auch an Klausur-Prüfungen teilnehmen oder Mündliche Prüfungen ablegen. Bitte informieren Sie sich auf den Webseiten bzw. in den Zentren vor Ort oder auf der entsprechenden Website über die Möglichkeiten und Bedingungen (z.B. Kosten).

    Verfahrenserläuterungen

    1. Schritt: In Österreich können Sie prinzipiell in Bregenz und Wien eine Prüfung ablegen, in der Schweiz im Servicebüro Zürich. Sie finden die drei Orte als Klausurorte zur Auswahl im regulären Anmeldeverfahren im Prüfungsportal . Das Studienzentrum in Budapest ist im Prüfungsportal nicht als Klausurort auszuwählen. Hier bitte „XA“ wählen.

    2. Schritt: Bei einer Prüfung in Bregenz, Wien oder Zürich setzen Sie sich zur Absprache bzw. Registrierung zusätzlich direkt mit dem jeweiligen Studienzentrum bzw. Servicebüro in Verbindung. Bei einer Prüfung in Budapest reichen Sie bitte nach Absprache mit dem Studienzentrum in Budapest bis spätestens zwei Wochen nach Prüfungs-Anmeldeschluss das vollständig ausgefüllte Online-Formular Auslandsklausur im Prüfungsamt der Fakultät KSW ein.

    Für den Fall einer Abmeldung: Es ist neben der fristgerechten Abmeldung im Prüfungsportal auch eine Information an das jeweilige Studienzentrum in Bregenz, Wien, Zürich oder Budapest notwendig.

  • Bei Prüfungen wird den spezifischen Belangen von Studierenden mit Behinderung und/oder chronischer Erkrankung individuell Rechnung getragen. Ortsgebundenheit durch Bewegungseinschränkung, Sehbeeinträchtigung oder z.B. zeitintensivere Studienmodalitäten sollen einem erfolgreichen Studium nicht entgegenstehen.

    Grundsätzlich benötigen wir zur Erteilung von jeweiligen Nachteilsausgleichen bei einschlägiger ständiger chronischer Krankheit und/oder Behinderung ein aktuelles fachärztliches Attest mit Stempel und Unterschrift der Ärztin/des Arztes und ggf. zusätzliche Nachweise (z.B. Schwerbehindertenausweis).

    Bei Fragen wenden Sie sich bitte an die für Ihren Studiengang zuständige Sachbearbeitung. Die fachärztliche Bescheinigung (z.B. Attest) und ggf. zusätzliche Nachweise (z.B. Schwerbehindertenausweis) können Sie einscannen und zusammen mit dem Formular per E-Mail, FAX oder Post (FernUniversität in Hagen, Prüfungsamt KSW, 58084 Hagen) an das Prüfungsamt senden. Bitte beachten Sie, dass eine Antragstellung keine Prüfungsanmeldung darstellt.

    Weitere Informationen und Beratung seitens der FernUniversität erhalten Sie unter Studieren mit Behinderung.

    Verfahrenserläuterungen für Nachteilsausgleiche bei Modul-Prüfungen

    1. Schritt: Möchten Sie einen individuellen Nachteilsausgleich für eine Prüfung, melden Sie sich regulär mit dem vorgesehenen Modul-Prüfungsformat im Prüfungsportal an. Im Falle einer Klausur wählen Sie als Klausurort den Punkt “Behinderung”; im Falle einer mündlichen Prüfung, Hausarbeit oder Portfolio-Prüfung erübrigt sich diese Spezifikation.

    2. Schritt: Füllen Sie zusätzlich - unbedingt innerhalb der Prüfungsanmeldefrist - dieses hier verlinkte Formular (PDF 2 MB) mit allen erforderlichen Angaben aus und senden Sie alle Nachweise an die Sachbearbeitung Ihres Studiengangs im Prüfungsamt der Fakultät zu. Sollte innerhalb der Frist kein vollständiger Antrag gestellt worden sein, kann kein Nachteilsausgleich gewährt werden, im Falle der Klausur werden Sie automatisch von der Prüfung abgemeldet.

    3. Schritt: Klären Sie bitte nach Genehmigung des Antrags ggf. mit dem Prüfungs-Campusstandort, ob sich die Klausur bzw. die mündliche Prüfung dort realisieren lässt.

    Beispiele für Nachteilsausgleiche:
    - Bei einer Klausur kann den spezifischen Belangen eines blinden Menschen z.B. durch an einem Campusstandort nutzbare technische Hilfsmittel individuell entsprochen werden.
    - Bei einer Hausarbeit kann den spezifischen Belangen eines schwerbehinderten Menschen mit Lähmungen der oberen Gliedmaßen individuell Rechnung getragen werden, indem die Hausarbeit mit einer Schreibzeitverlängerung absolviert werden kann.
    - Bei einer Mündlichen Prüfung kann den spezifischen Belangen eines außergewöhnlich gehbehinderten Menschen (Ausweismerkzeichen aG) individuell Rechnung getragen werden, indem die Mündliche Prüfung auf elektronischem Weg (Videokonferenz) in einem
    Campusstandort absolviert werden kann.

    Verfahrenserläuterungen für Nachteilsausgleiche bei der Abschlussarbeit

    1. Schritt: Möchten Sie einen individuellen Nachteilsausgleich für Ihre Abschlussarbeit genehmigt bekommen, dann senden Sie zusammen mit Ihrem regulären Antrag auf Zulassung zur Abschlussarbeit (gemäß der Regelungen Ihres Studiengangs per Post, E-Mail, Fax oder Online-Formular) einen Antrag auf Nachteilsausgleich an das Prüfungsamt. Sie können dieses hier verlinkte Formular (PDF 2 MB) nutzen.

    2. Schritt: Ihr Antrag auf Nachteilsausgleich ist nur dann vollständig und korrekt gestellt, wenn Sie alle erforderlichen Angaben und Nachweise an das Prüfungsamt der Fakultät geschickt haben.

    3. Schritt: Unmittelbar nach Erhalt des Themenbescheides kontaktieren Sie bitte das Prüfungsamt, um die ggf. genehmigte Verlängerung der Bearbeitungszeit gemäß des Nachteilsausgleiches vornehmen zu lassen. Sollte die Bearbeitungszeit der Abschlussarbeit über 6 Monate nach Anmeldung und Antragsstellung beginnen, ist hierbei unaufgefordert ein aktuelles Attest vorzulegen.

    Beispiel: Bei einer Abschlussarbeit kann den spezifischen Belangen eines schwerbehinderten Menschen mit Lähmungen der oberen Gliedmaßen individuell Rechnung getragen werden, indem die Abschlussarbeit mit einer Schreibzeitverlängerung absolviert werden kann.

  • Vorneweg: Wir sind bestrebt, werdende und stillende Mütter und Eltern mit Kindern unter einem Jahr besonders zu unterstützen. Auf den Seiten FamilienService – Themen von A bis Z - FernUniversität in Hagen finden Sie allgemeine Unterstützungsangebote wie z.B. Hinweise auf die Still- und Ruheräume auf dem Campus, die Möglichkeiten der Kinderbetreuung im „Minicampus“ oder die Schutzgesetzgebung.

    Beurlaubung: Im Rahmen des Mutterschutzes können Studierende auf Antrag und nach Vorlage eines ärztlichen Attests entsprechend vom Studium beurlaubt werden.

    Akute gesundheitliche Beeinträchtigung: Liegt in Zeiten der Schwangerschaft bzw. des gesetzlichen Mutterschutzes während einer Prüfungsphase eine starke akute gesundheitliche Beeinträchtigung vor, gelten dieselben Regelungen wie für alle Studierenden mit akuter erheblicher Gesundheitsminderung, siehe Prüfungsrücktritt auf der Seite Prüfungsregularien [link].

    Sonderregelungen: Grundsätzlich können die Schutzbestimmungen der §§ 3, 4, 6 und 8 des Mutterschutzgesetzes und die Fristen des Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetzes entsprechend in Anspruch genommen werden.
    Konkret bedeutet dies:

    A. Schwangere (ab 6 Wochen vor dem Geburtstermin) sowie Stillende können eine Präsenz-Klausur oder eine Mündliche Prüfung (auf elektronischem Weg) in einem Campusstandort absolvieren (sofern dies seitens des Campusstandorts dort realisiert werden kann).

    B. Stillende (von Kindern unter einem Jahr) können darüber hinaus auf Antrag bei einer Klausur Stillpausen bis zu insgesamt max. 30 Minuten eingeräumt werden. Die Klausurzeit verlängert sich dann entsprechend. Bitte beachten Sie, dass das Kind nicht mit in den Klausurraum kann, sondern dass Sie für die Zeit des Stillens den Klausurraum unter Aufsicht verlassen. Von daher müssen Sie für die Gesamtdauer der Klausur eine Betreuungsperson für das Kind beauftragen und den Ort der Betreuung selbst organisieren.

    Verfahrensschritte:
    1. Schritt: Sie melden sich regulär über das Prüfungsportal für die Prüfung an.

    2. Schritt: Sie reichen innerhalb der Prüfungsanmeldefrist einen formlosen Antrag (z.B. per E-Mail) bei der für Ihren Studiengang zuständigen Sachbearbeitung im Prüfungsamt der Fakultät ein. Als Nachweis dient: eine aktuelle ärztliche Bescheinigung der Schwangerschaft und des Geburtstermins oder der Mutterpass bzw. die Geburtsurkunde des Kindes.

    3. Schritt: Klären Sie bitte nach Genehmigung mit dem Campusstandort, ob sich die Klausur bzw. die mündliche Prüfung (auf elektronischem Weg) dort realisieren lässt.

    Bitte beachten Sie: Sollte innerhalb der Anmeldefrist kein vollständiger Antrag gestellt worden sein, kann kein Nachteilsausgleich gewährt werden, im Falle der Klausur werden Sie automatisch von der Prüfung abgemeldet. Möchten Sie die Prüfung ohne Nachteilsausgleich ablegen, informieren Sie bitte die Sachbearbeitung Ihres Studiengangs im Prüfungsamt, so dass Sie umgemeldet werden.

  • Studierende mit Verantwortung für nahe Angehörige mit Pflege- oder Unterstützungsbedarf können dieses als Grund angeben, um anstelle einer Rückmeldung eine Beurlaubung für das nächste Semester zu beantragen.

  • Inhaftierte Studierende haben selbstverständlich auch die Möglichkeit, Prüfungen in ihrem Studiengang abzulegen. Bitte beachten Sie folgende besondere Verfahrenhinweise neben den allgemeinen Hinweisen zur Prüfungsan- und -abmeldung:

    Um eine Klausur unter Aufsicht in der JVA zu absolvieren:. Folgende Schritte müssen Sie bitte beachten:

    1. Schritt: Nehmen Sie innerhalb der Prüfungsanmeldefrist die Anmeldung online im Prüfungsportal vor und wählen Sie dort als Klausurort “JVA”.

    2. Schritt: Senden Sie bzw. der/die hierfür verantwortliche JVA-Mitarbeitende anschließend diese hier vorbereitete E-Mail mit den darin abgefragten Daten an das Prüfungsamt der Fakultät. Falls Sie keine Möglichkeit dieser Übermittlung haben, können Sie die notwendigen Informationen bzw. Dokumente auch per Post (FernUniversität in Hagen, Prüfungsamt KSW, Postfach, 58084 Hagen) senden.

    Ihr Antrag ist nur dann vollständig und korrekt gestellt, wenn Sie nachweislich innerhalb der Prüfungsanmeldefrist diese Angaben mit allen erforderlichen Unterlagen eingereicht haben. Liegen die erforderlichen Unterlagen nicht fristgerecht dem Prüfungsamt vor, werden Sie automatisch von der Klausur abgemeldet.

    Hausarbeiten und Mündliche Prüfungen können nach Anmeldung innerhalb der allgemeinen Prüfungsanmeldefrist auf elektronischem Weg absolviert werden, sofern dies in der JVA technisch und organisatorisch umsetzbar ist. Sollte dies nicht möglich sein, wenden Sie sich bitte zur Beratung an die für Ihren Studiengang zuständige Sachbearbeitung im Prüfungsamt; ebenso bei allen weiteren formalen und organisatorischen Fragen die Prüfungen betreffend.

  • Einstellung des Kooperationsstudiengangs „Kulturwissenschaften“ der JKU Linz mit dem „B.A. Kulturwissenschaften Fachschwerpunkt Geschichte, Literaturwissenschaft, Philosophie“ an der FernUniversität in Hagen

    Der Kooperationsvertrag in Bezug auf den Bachelorstudiengang „Kulturwissenschaften“ zwischen der JKU Linz und der FernUniversität in Hagen wurde gekündigt. Für Sie als Kooperationsstudierende/r bedeutet dies, dass Sie im Rahmen des Vertrauensschutzes noch bis einschließlich Sommersemester 2026 als Kooperationsstudierende/r an der FernUniversität in Hagen studieren und Prüfungen ablegen können. Bei der Berechnung des Zeitraumes wurde die zwölfsemestrige Teilzeitregelstudienzeit bei der letztmaligen für dieses Programm möglichen Studienaufnahme im Sommersemester 2019 zugrunde gelegt. Weiterhin wurden Ihnen drei weitere Semester für die Wiederholung von Prüfungen oder als Ausgleich für Urlaubssemester gewährt.

    Einschreibung, Rückmeldung und Prüfungen

    Die letzte Einschreibung für dieses Programm erfolgt an der FernUniversität in Hagen zum Sommersemester 2019 (Bewerbungsfrist: 01.12.2018-31.01.2019).

    Für die Einschreibung sind während der Frist folgende Unterlagen einzureichen:

    • Zulassungsantrag (Antrag steht ab dem 01.12. unter www.fernuni-hagen.de/bu zur Verfügung)
    • amtlich beglaubigte Kopie der Studienberechtigung
    • einfache Kopie des aktuellen Immatrikulationsnachweises für den Bachelorstudiengang Kulturwissenschaften an der JKU Linz
    • ggf. Nachweis der Namensänderung

    Konkret bedeutet dies,

    • dass letztmalig eine Rückmeldung zum Sommersemester 2026 möglich ist, d.h. eine Rückmeldung nach dem Sommersemester 2026 ist nicht mehr möglich
    • dass Sie noch bis einschließlich Sommersemester 2026 als Kooperationsstudierende/r (Teilzeitstudiere/r) an der FernUniversität in Hagen studieren und Prüfungen ablegen können,
    • dass Sie alle Studienleistungen (inkl. Teilnahme an beiden Präsenzveranstaltungen und ggf. Praxisanteil) und Prüfungen, einschließlich der Bachelorarbeit und etwaiger Wiederholungsprüfungen, bis spätestens Ende des Sommersemesters 2026 erfolgreich absolvieren müssen. Eine krankheitsbedingte Verlängerung über das Sommersemester 2026 hinaus ist nicht möglich.

    Letztmögliche Termine

    • Ihr letztmöglicher Einschreibzeitraum: zum Sommersemester 2019
    • Ihr letztmöglicher Rückmeldezeitraum: zum Sommersemester 2026
    • Ihre letztmögliche Kursbelegmöglichkeit: zum Sommersemester 2026
    • Ihr letztmöglicher Prüfungsanmeldezeitraum für studienbegleitende Modulabschlussprüfungen: 15.04.2026 – 15.06.2026*
    • Ihr spätmöglicher Bearbeitungsbeginn Ihrer Bachelorarbeit: Die Bearbeitungszeit beträgt 6 Monate. Der Bearbeitungsbeginn muss so frühzeitig erfolgen, dass der späteste Abgabetermin der Abschlussarbeit spätestens auf den 30.09.2026 (Semesterende) festgelegt werden kann.*

    *Bitte beachten Sie bei Ihrer Planung:

    • Haus-/Abschlussarbeit: Für Sie als Kooperationsstudierende/r gelten die Fristen für Teilzeitstudierende. Bitte lassen Sie sich frühzeitig vom Prüfungsamt beraten, planen Sie eine ausreichend lange Zeit für die Themenabsprache und administrative Maßnahmen (z.B. Bearbeitungszeit im Prüfungsamt, Postweg bzw. offizielle Versandzeit für den Themenbescheid) ein.
    • Mündliche Prüfungen: Einige Prüfer bzw. Prüferinnen bieten im Semester nur in begrenzten Zeiträumen Prüfungstermine an. Vereinbaren Sie bitte unbedingt frühzeitig einen Termin mit dem Prüfer bzw. der Prüferin.
    • Wir empfehlen Ihnen, die Prüfungen nicht erst für das letzte Semester einzuplanen. Sollten Sie beispielsweise im Sommersemester 2026 aus gesundheitlichen Gründen nicht in der Lage sein, an Prüfungen teilzunehmen, haben Sie keine Möglichkeit mehr, diese Prüfungen in einem späteren Semester nachzuholen.

    Konstellationen des Studiums

    Studierende der Johannes Kepler Universität in Linz (Österreich) können im Rahmen der Kooperation einzelne Module aus dem B.A. Kulturwissenschaften studieren und je nach Konstellation den Bachelorabschluss nur an der JKU Linz oder auch parallel an der FernUniversität in Hagen erwerben.

    Erwerb des Studienabschlusses nur an der JKU Linz

    • 75 ECTS-Punkte werden an der FernUniversität erbracht (5 Module je 15 ECTS)
    • 96 ECTS-Punkte werden an der JKU Linz erbracht
    • 9 ECTS-Punkte können an der FernUniversität oder einer anderen Hochschule erbracht werden

    Erwerb des Studienabschlusses an der FernUniversität

    • 105 ECTS-Punkte werden an der FernUniversität erbracht (6 Module je 15 ECTS und Bachelorarbeit)
    • 66 ECTS-Punkte werden an der JKU Linz erbracht (Grundlagen der Kulturwissenschaften und kulturwissenschaftliches Spezialisierungsfach)
    • 9 ECTS-Punkte können an der FernUniversität oder einer anderen Hochschule erbracht werden. (Die Anerkennung der Leistungen an einer anderen Hochschule kann nur auf Antrag nach festgestellter Gleichwertigkeit erfolgen.)

    Darüber hinaus ist die Teilnahme an zwei Präsenzseminaren im Fachschwerpunkt sowie die Absolvierung einer praxisbezogenen Hausarbeit in einem Modul mit Praxis-Bezug im Fachschwerpunkt verpflichtend.

    Bitte beachten Sie bei der Auswahl der Prüfungsformen die Studien- und Prüfungsordnung.

    Bitte beachten Sie, dass für Sie hinsichtlich des Studiums an der FernUniversität in Hagen die Regelungen der hiesigen Studien- und Prüfungsordnung gelten. Alle Informationen zum Studiengang B.A. Kulturwissenschaften mit Fachschwerpunkt Geschichte, Literaturwissenschaft, Philosophie finden Sie im Studienportal.

    Auslaufen der Kooperation und Studienabschluss

    Das Studium kann im Rahmen der Kooperation bis einschließlich Sommersemester 2026 abgeschlossen werden.

    Beratung/Ansprechpersonen

    Fragen zur Prüfungsorganisation an der FernUniversität: Prüfungsamt, Antje Dahlmann-Müller: Tel.: +49 (0)2331/987-320, E-Mail: antje.dahlmann-mueller oder Dr. Nadine Becker: Tel.: +49 (0)2331/987-2979, E-Mail: nadine.becker

    Allgemeine Fragen zum Studium an der FernUniversität: Studierendensekretariat, Tel. +49 (0)2331-987-4888 oder per E-Mail: zulassung.ausland

    An dieser Stelle finden Sie das Schreiben des Dekans als pdf-Datei, das Ihnen schriftlich zugegangen ist.

Fakultät KSW | 26.03.2026